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97469 Gochsheim, den 15.11.2016

Antrag an den Gemeinderat: Gochsheim inklusiv – Grundsatzbeschluss & Mittelbereitstellung

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates,
sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, haben Herr Gemeinderatsmitglied Edwin Hußlein, stellv. Behindertenbeauftragter und ich uns vorgenommen, ein Konzept für unsere Gemeinde zu entwickeln, an welchen Stellen hinsichtlich einer besseren Barrierefreiheit Handlungsbedarf besteht.

Mit den ersten Ortsbesichtigungen haben wir jedoch bemerkt, dass sich hier eine Vielzahl von kleinen und großen Stellschrauben auftun, um die Gemeinde weiter zu entwickeln.
Durch Besuch verschiedener anderer Gemeinden, Städten, Fachtreffen des VKIB, Bundestag, Innenministerium wurde das Bild klarer, welche Projekte und Ideen im Vordergrund stehen.
Die Gemeinde muss sich im Ganzen als "Inklusiv" begreifen. Der Begriff "Barrierefreiheit" greift zu kurz. Ein inklusiver Ansatz, wie es die Bundes- und Landesregierung sehen, ist weit umfassender als es den ersten Anschein hat. Es geht um die generelle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben und der Gesellschaft.
Hierbei sind leicht erreichbare Veranstaltungsorte ein erster Schritt. Der zweite Schritt sind Infrastruktur und Hilfen vor Ort und am Ende stehen die Menschen, die die Gemeinde gemeinsam als „Gemeinschaft“ erleben.
Viele bayerische Städte und Gemeinden haben sich auf den Weg gemacht, um die Inklusion zu leben. Dies ist jedoch nicht einfach und bedarf einer guten Strategie und langen Planung.
Daher liegt diesem Antrag nun ein lebendes, nicht fertiges, Skript eines Aktionsplanes für die Gemeinde Gochsheim bei.
Es wird weiter ergänzt werden und auch weiter entwickelt werden.
Wir, die Behindertenbeauftragten, stellen folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat begrüßt den vorgelegten Aktionsplan und macht ihn sich als Leitlinie zu Eigen. Er wird diesen gewissenhaft nach verfolgen und Maßnahmen Zug um Zug umsetzen.
Hierfür beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung bis zum Jahr 2023 jährlich für Maßnahmen aus dem vorgelegten Katalog Gelder in den Haushalt ein zu stellen.
Als durchschnittlichen Wert sollte ein Betrag um die 20.000 - 30.000 Euro jährlich angepeilt werden.
Sollten einzelne Maßnahmen einen höheren Bedarf aufweisen, ist dieser entsprechend zur Verfügung zu stellen, um eine Aufteilung über mehrere Haushaltsjahre zu vermeiden. Existieren Förderprogramme für Umsetzungen von Maßnahmen, sind diese frühzeitig auf Förderfähigkeit unserer Projekte abzufragen. Damit sinkt natürlich der Eigenanteil für die Gemeinde.
Es erfolgt jährlich eine Überprüfung auf umgesetzten Verbesserungen für die Gemeinde.
Auch nach 2023, dem "Wunschdatum" der Landesregierung für Barrierefreiheit in Bayern, ist das Projekt fort zu führen und mit den entsprechenden Mitteln auszustatten.

Finanzierungsbedarf, Planung:

In der Sitzung vom 08.11.2016 wurde seitens der Kämmerei die großen Investitionen der Gemeinde für die nächsten Jahre angesprochen. Die Gemeinde hat u.a. mit Sanierungen, Hoch- und Tiefbaumaßnahmen einige größere Posten im Haushalt, die finanziert werden wollen.
Der geforderte Wert erscheint im ersten Moment hoch. Bedenkt man jedoch die Tatsache, dass z.B. im Straßenbau oder Unterhaltsmaßnahmen für Gebäude,... Gelder eingestellt werden, dann verteilt sich diese Summe auf unterschiedliche Titel und die Maßnahmen könnten mit Synergieeffekten mitgeplant werden.

Frank Widmaier Edwin Hußlein

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