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97469 Gochsheim, den 21.03.2015

Schaffung eines erleichterten behindertengerechten Zuganges zum Rathaus Gochsheim

Antrag auf Prüfung des Kostenrahmens für die Umrüstung des vorhandenen "behindertengerechten" Seiteneinganges und Durchführung der Umbaumaßnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der regelmäßigen Nutzung des Seiteneinganges des Rathauses ist mir aufgefallen, dass die Tür sehr schwer zu öffnen ist. Ein Nachmessen der notwendigen Kraft für das Bewegen des Türblattes fiel auf, dass die heute nach DIN EN 12217 (Klasse 3) in Verbindung mit DIN 18040 geforderten 25N zur Bedienung der Tür deutlich überschritten werden.
Die lichte Breite der Türe liegt mit ca. 97cm über der in der Norm vorgesehenen Breite von mindestens 90cm.
An der Siedle-Türanlage befinden sich zwar einige Klingelschalter aber kein Taster zum Öffnen der Tür. Es kann nicht im Sinne eines selbstbestimmten, unabhängigen Lebens sein, dass ein Bürger klingeln und warten muss, bis ein Angestellter des Rathauses die Tür öffnet und denjenigen herein lässt, bzw. beim Verlassen des Gebäudes erneut behilflich sein muss.

Ein kurzfristiges Minimalziel sollte hier die von innen und außen selbsttätige (leichte) Öffnung der Tür sein. Eine elektrische Mechanik ist hier geboten. Der folgende Gang ist zwar etwas schmal, und es muss den Weg durch den Aufzug genommen werden. Es ist einem Rollstuhlfahrer jedoch möglich, wenig elegant weiter in das Rathaus zu gelangen.

Die Überschreitung der 25N Kraftaufwand sind vermutlich der Charakteristik der Seitentüre geschuldet (Fluchtweg, Dichthaltens,..)? Als langfristige Variante sollte evtl. über eine Umrüstung des Haupteinganges nachgedacht werden. Zum Einen wurde hier schon eine Hilfsrampe installiert, zum Anderen musste die Treppe wiederholt repariert werden, da Abplatzungen fest zu stellen waren. Evtl. lässt sich hier eine größere Sanierung mit Schaffung einer Rampe realisieren.

Finanzierung:

Da für die Elektrifizierung vermutlich keine Fördergelder zur Verfügung stehen, sollte die Verwaltung die Kosten im Rahmen des normalen Bauunterhaltes in den Haushalt einstellen.

Frank Widmaier

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